Schülergericht Teen-Court
Jugendlich und zum ersten Mal straffällig geworden? Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr .. die Bandbreite der Delikte ist groß. Die Folgen des Tuns oft nicht bedacht. Von Seiten des Gerichtes kann jugendlichen Ersttäter die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Verfahren vor einem sogenannten Schülergericht verhandeln zu lassen.
Dazu werden Schüler des Landkreises Deggendorf aus allen Schularten im Alter von 14 - 18 Jahren in einer zweitägigen Fortbildung von uns in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf zu Schülerrichtern ausgebildet.
Kommt es nun zu einem Verfahren vor dem Schülergericht, besprechen drei dieser Schülerrichter gemeinsam mit dem jugendlichen Straftäter das begangene Delikt, beraten sich nach Anhörung des Delinquenten miteinander und verhängen eine "Strafe". Diese kann von persönlicher Entschuldigung, über Wiedergutmachung oder Aufsätzen, bis hin zur Ableistung von Sozialstunden gehen.
Mögliche Verfahren:
- Ludwig, 17 Jahre, hatte auf einer Party nach erheblichem Alkoholkonsum, Streit mit seiner Freundin. auf der Straße schreit er rum, beschädigt ein parkendes Auto und beleidigt die herbeigerufenen Polizisten.
- Vanessa, 14 Jahre, war mit ihren Freundinnen beim Shoppen. Sie schaukeln sich gegenseitig auf und wollen von Vanessa eine Mutprobe. Sie soll einen Nagellack klauen. Beim Rausgehen aus der Drogerie wird sie aufgehalten und beim Durchsuchen ihres Rucksacks wird ein Nagellack gefunden.
Während der gesamten "Verhandlung" ist die das Projekt betreuende Sozialpädagogin Alexandra Winkler als Ansprechpartnerin mit dabei.
Ziel der Maßnahme ist die Minimierung der Rückfallquote von jugendlichen Straftätern.
Wenn du als Jugendlicher Interesse an dem Ehrenamt des Schülerrichters hast, nimm mit uns Kontakt auf.