IseF - Insofern erfahrene Fachkraft - Beratung in Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung
IseF - Insoweit erfahrene Fachkraft - Beratung
Beratung bei Fragen und zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, z.B. pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und Kindertagespflegepersonen.
Nicht immer sind die Zeichen der eigenen Not, die Kinder und Jugendliche aussenden, eindeutig. Gesprächsangebote sowohl an sie selbst, als auch an die Eltern werden nicht wahrgenommen oder bringen keine neuen Erkenntnisse. Jedoch bleibt das ungute Gefühl bei den verantwortlichen Fachkräften in Kindertagesstätten und Schulen, dass es diesem jungen Menschen nicht gut geht; dass es in seiner häuslichen Umgebung und in seiner psychischen und physischen Entwicklung gefährdet sein könnte.
Hier setzt unsere Arbeit als IseF-Fachkräfte an. Wir sind speziell dafür ausgebildet, unterstützend tätig und die erste Anlaufstelle zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung noch vor dem Jugendamt (Ausnahme: Notfälle).
So hilft und berät die IseF:
- Risikoeinschätzung von Kindeswohlgefährdung
- Erörterung von möglichen Hilfen, die für die jeweilige Familie geeignet sein könnten
- Planung, Vor- und Nachbesprechung von Elterngesprächen
- Umgang mit auffälligen (schwierigen) Kindern im Allgemeinen
- Unterstützung bei Belastungen der einzelnen zuständigen Fachkräfte, der Teams, der Kinder/Jugendlichen und Familien
Wie gehen Sie als Fachkraft einer Kindertagesstätte, Schule etc. vor?
Bei einer von Ihnen beobachteten oder vermuteten Kindeswohlgefährdung gilt folgendes:
- Besprechen Sie ihre Beobachtungen mit Ihrer Einrichtungsleitung
- In einer Teamsitzung schildern Sie Ihre Wahrnehmungen. Bestätigt das Team einen möglichen Verdacht von Kindeswohlgefährdung sind Sie verpflichtet, sich für eine Risikoeinschätzung an uns als IseF-Fachkräfte zu wenden
- Vereinbaren Sie dazu einen telefonischen oder Präsenz-Termin in unserer Beratungsstelle unter Telefon 0991 290 55 10
- Schildern Sie der IseF-Fachkraft die Situation des betreffenden Kindes/Teens in anonymisierter Form
- Weitere Handlungsschritte bespricht unsere IseF-Fachkraft mit Ihnen.
AUSNAHME
Bei akuter Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich sofort an die Polizei (ggf. zusätzlich an das Jugendamt).