Straffälligenhilfe
Die Straffälligenhilfe ist Ansprechpartner für alle Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und Beratung wünschen. Auch Angehörige, die durch das Problem Straffälligkeit in der Familie Hilfe und Unterstützung brauchen, können sich an die Straffälligenhilfe wenden.
Die telefonische und persönliche Beratung erfolgt durch ausgebildete Sozialpädagogen. Diese unterliegen bis auf den Arbeitsbereich der gerichtlichen Beratungsauflagen der Schweigepflicht, so dass die Klienten anonym bleiben.
Auch bei den gerichtlichen Beratungsauflagen werden keine Inhalte, sondern nur die Teilnahme an der Maßnahme der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Die Straffälligenhilfe steht jedem offen.
Terminvereinbarung
Beratung erfolgt i.d.R. nach telefonischer Terminvereinbarung, um dem einzelnen gerecht zu werden - ausreichende Beratungszeit, wenig Störungen ...
Ziele der Straffälligenhilfe
Das Ziel der Straffälligenhilfe ist immer der Weg aus der Straffälligkeit, um eine langfristige Integration in der Gesellschaft herbeizuführen.
Jeder Ratsuchende hat seine eigene Lebensgeschichte, aus der sich seine Beweggründe und seine Handlungskompetenzen ergeben haben. In der Beratung wird gemeinsam mit dem straffällig gewordenen Hilfesuchenden sein persönlicher Hintergrund angeschaut. In der Auseinandersetzung damit können eigene Risikofaktoren erkannt und damit auch beeinflusst werden, um zukünftig mit sozial und gesellschaftlich vertretbaren Verhaltensweisen auf Lebenssituationen/-krisen zu reagieren - also ein straffreies Leben zu führen.