Erfolgreiche Einführung des Schülergerichts in Deggendorf
Caritas Deggendorf und Staatsanwaltschaft Deggendorf ziehen eine positive Bilanz
Kriminelle jugendliche Ersttäter*innen durch den Einsatz gleichaltriger Schüler-richter*innen positiv zu beeinflussen und erneute Straftaten dadurch zu verhindern, ist das Ziel des Schülergerichts.
Bereits im Februar 2020 wurde der Vertrag zwischen der Staatsanwaltschaft Deg-gendorf und dem Caritasverband Deggendorf für das Projekt Schülergericht unter-schrieben.
Im Juni 2020 konnte dann eine Schulung der ersten Schülerrichter*innen durch die das Projekt betreuende Sozialpädagogin Alexandra Winkler stattfinden.
Diese 14 Schüler und Schülerinnen im Alter von 15 - 17 Jahren verhandelten in den letzten 18 Monaten insgesamt 25 Fälle.
Nun endlich konnte eine zweite Schulung für interessierte Schüler und Schülerin-nen vom St. Gotthard Gymnasium Niederalteich und der Landgraf Leuchtenberg Realschule Osterhofen stattfinden.
In einer eintägigen Schulung, die durch Frau Winkler von der Caritas Deggendorf geleitet wurde, wurden sie auf ihr Amt als Schülerrichter*in vorbereitet. Neben den Grundlagen des Jugendstrafrechts, wurden sie vor allem in der Gesprächsführung und Kommunikation geschult. Anhand von Rollenspielen wurde dann der Ablauf des Schülergerichts eingeübt.
Am 15.12. fand nun, in zwei Gruppen aufgeteilt, die Belehrung und Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung durch Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner statt. Die beiden für das Projekt zuständigen Staatsanwältinnen Frau Dr. Katharina Haider und Dr. Sylvia Lukas begleiteten die Veranstaltung online, erläuterten die Abläufe bis zum "Urteil" der Schülerrichter und gaben wertvolle Tipps.
Herr Oberstaatsanwalt Baumgartner brachte in Vertretung der Leitenden Ober-staatsanwältin Eva Nistler seine hohe Wertschätzung der Arbeit der Schülerrichter*innen und der Caritas Deggendorf zum Ausdruck. An Frau Winkler und die Caritas gerichtet zeigte er sich begeistert von der engagierten Umsetzung: "Wir sind schlichtweg beeindruckt, was Sie gemeinsam mit Frau Dr. Haider und den Schülerrichter*innen in Deggendorf auf die Beine gestellt haben". Eine bessere Betreuung der Schülerrichter und jungen Straftäter*innen könne man sich gar nicht wünschen. Durch die Tätigkeit des Schülergerichts sei während der bisherigen Pro-jektlaufzeit bereits positiv festzustellen gewesen, dass die beschuldigten Jugend-lichen aus ihren Taten gelernt hätten und mithilfe des Schülergerichts von weiteren Straftaten abgehalten wurden. In allen Fällen waren die Schülerrichter bisher erfol-greich: Ihr "Urteil" wurde von den Beschuldigten akzeptiert und erfüllt. Auch lobte er die hohe Verantwortungsbereitschaft und Sozialkompetenz der jungen Richter*innen.
Nach der Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung sind die 22 Schüler und Schülerinnen nun bereit ihre ersten Fälle zu verhandeln.
Seit bereits 20 Jahren gibt es in vielen bayerischen Städten sogenannte Teen Courts. Diese liegen dem Bayerischen Justizminister Georg Eisenreich sehr am Herzen, weshalb er sich auch für die Einführung des Projekts in Deggendorf eing-esetzt und die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Das Konzept dahinter ist ein-fach: Typische Formen von Jugendkriminalität wie Sachbeschädigung, Ladendieb-stahl, Fahren ohne Führerschein oder kleinere Vergehen im Bereich des Betäub-ungsmittelgesetzes werden nicht vor Gericht verhandelt, sondern vor dem Schülergericht. Drei ausgebildete Schülerrichter*innen besprechen mit dem ju-gendlichen Delinquenten die begangene Straftat und einigen sich auf eine er-zieherische Maßnahme. Begleitet und beraten werden sie dabei immer von den zuständigen Sozialpädagogen. Wurde die erzieherische Maßnahme zufriedenstel-lend abgeleistet, ergeht Meldung an die Staatsanwaltschaft und diese kann dann das Verfahren offiziell einstellen, der Täter oder die Täterin ist somit nicht vorbestraft und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Anders als bei Erwachsenen steht im Jugendstrafrecht in solchen Fällen nicht die Strafe im Vordergrund. Ziel ist es vielmehr, im Sinne einer Erziehung auf die Zu-kunft bezogen fördernd und chanceneröffnend einzuwirken. Ein Vorteil für die Schülerrichter*innen, die sich sehr gut in die persönliche Lage des/der Beschuldig-ten hineinversetzen können. Vor allem von der Kreativität im Bezug auf die er-zieherischen Maßnahmen ist Alexandra Winkler begeistert. "Niemals würden wir Erwachsenen auf solche Vorschläge kommen. Die Schülerrichter*innen fragen gezielt nach den Hobbies oder Stärken der Delinquenten und gehen dann oft darauf ein. Da kommt dann auch mal ein Weihnachtskonzert für Senior*innen heraus, aber auch Sozialstunden, Entschuldigungsbriefe oder Referate, die dann vor den Schülerrichter*innen gehalten werden müssen."
Kontakte:
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Pferdemarkt 20
94469 Deggendorf
Telefon: 0991/3897-0
Telefax: 0991/3897-21
E-Mail: info@caritas-deggendorf.de
Internet: http:www.caritas-deggendorf.de
Leitende Oberstaatsanwältin Eva Nistler
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Graflinger Straße 34
94469 Deggendorf
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Tel. 0991 3898 - 307
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