Wenn die bisherigen Maßnahmen eine Erkrankung bei einem Kind zu verbessern fehlgeschlagen sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu befürchten ist, kann der behandelnde Arzt eine Kinderkur verschreiben. Dafür kommt meist ein stationärer Aufenthalt in einer Kurklinik in Betracht. Die häufigsten Erkrankungen, die in speziellen Einrichtungen für Kinder bei Kinderkuren behandelt werden, sind Asthma bronchiale, obstruktive und chronische Bronchitiden, Infektanfälligkeit, Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte, Übergewicht, Verhaltensauffälligkeiten bzw. Entwicklungsstörungen. Anspruch auf eine Kinder-Kurmaßnahme besteht alle vier Jahre. In Ausnahmefällen kann auch vor Ablauf der Wartezeit von vier Jahren nach der letzten Kurmaßnahme eine erneute Heilmaßnahme genehmigt werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und vom Arzt begründet wird.
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Beratung für Eltern und Familien
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