Die Beistandschaft bezeichnet die Unterstützung des Jugendamtes für einen Vater oder eine Mutter, der/die alleine für sein/ihr Kind sorgeberechtigt ist.
Der Beistand hilft bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind sowie bei der Feststellung der Vaterschaft.
Diese kostenlose Hilfe kann bereits vor der Geburt beantragt werden und besteht, so lange das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Die Beistandschaft endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder auf Antrag des berechtigten Elternteils.
Wer hilft bei welchem Problem?
Wenn das Kind krank ist, gehen Sie zum Arzt. Doch wer berät, wenn es in Ihrer Beziehung knirscht oder Ihnen der Nachwuchs auf dem Kopf herumtanzt? Quälen Sie sich nicht, sondern holen Sie sich kostenlos Hilfe bei den Experten der Caritas.
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Erziehungs- und Familienberatung
Bei Erziehungs- und Beziehungsfragen, bei Konflikten und Problemen in der Familie, im Kindergarten oder in der Schule helfen die Fachleute der katholischen Erziehungs- und Familienberatung. Ihr Angebot ist vertraulich, persönlich und kostenlos ...
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Beratung für Eltern und Familien
Erziehung, Familienleben, Kindergarten, Schule, Jugendliche in der Pubertät – wenn Sie zu diesen Themen Rat suchen, sind Sie hier richtig. Unsere Fachleute helfen Ihnen individuell, vertraulich und kostenlos vor Ort oder in der Online-Beratung.
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Wenn zuhause alles zu viel wird
Für viele ist die Familie der wichtigste Ort. Um so mehr leiden sie, wenn das Zusammenleben schwierig wird und es zu Krisen kommt. Die Caritas unterstützt Partnerschaften und Familien auf vielfältige Weise.
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Frühe Hilfen für den Familienstart
Für ein Kind sorgen müssen. Selbst nur noch schreien, weinen und die Augen schließen wollen. Den Partner verfluchen. Wütend sein aufs Baby. Bleiben Sie nicht allein mit diesen Gefühlen. Nutzen Sie die frühen Hilfen der Caritas für junge Familien.
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Die Beistandschaft
Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
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