Angebot an Kurmaßnahmen
Wir beraten Sie kompetent und vermitteln Ihnen:
Kuren
Kuren für pflegende Angehörige
für Angehörige, die aktuell ein Familienmitglied im häuslichenUmfeld pflegen und aufgrund ihrer gesundheitliche Situation eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitatsionsmaßnahme benötigen.
Mütter-/Vätergenesungskuren
für Frauen/Männer in Familienverantwortung, die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Situation eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmassnahme benötigen. Alle Frauen und Männer, die Kinder erziehen oder erzogen haben, können eine Genesungskur in Anspruch nehmen. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Auch wenn die Kinder bereits das Elternhaus verlassen haben, können Mütter-/Vätergenesungskuren beantragt werden. Es gibt keine Altersgrenze.
Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren
für Mütter (oder Väter) mit minderjährigen und/oder chronisch kranken/behinderten Kindern. Die Gründe für eine Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur liegen vorrangig im Krankheitsbild, der Behandlungsbedürftigkeit und notwendigen medizinischen und psychosozialen Hilfen für Mutter bzw. Vater und Kind. Im Rahmen der Kur wird die Gesamtsituation der Familie betrachtet und Erkrankungen der Kinder mitbehandelt.