IseF - Insofern erfahrene Fachkraft - Beratung in Fällen möglicher Kindswohlgefährdung
IseF - Insoweit erfahrene Fachkraft - Beratung
Beratung bei Fragen und Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, z.B. Erzieher*innen, Lehrkräfte.
Nicht immer sind die Zeichen der eigenen Not, die Kinder und Jugendliche aussenden, eindeutig. Gesprächsangebote sowohl an die Kinder/Jugendliche, als auch an die Eltern werden nicht wahrgenommen oder bringen keine neuen Erkenntnisse. Jedoch bleibt das ungute Gefühl bei den verantwortlichen Fachkräften in Kindertagesstätten und Schulen, dass es diesem Kind/Jugendlichen nicht gut geht; dass es in seiner häuslichen Umgebung und in seiner psychischen und physischen Entwicklung gefährdet sein könnte.
Hier setzt die Arbeit der IseF-Mitarbeiter*innen an. Als speziell ausgebildete Fachkräfte ist das Team der Erziehungsberatungsstelle unterstützend, noch vor dem Jugendamt (Ausnahme: Notfälle), die erste Anlaufstelle zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung.
So hilft und berät IseF:
- Risikoeinschätzung von Kindeswohlgefährdung
- Erörterung von möglichen Hilfen, die für die jeweilige Familie geeignet sein könnten
- Planung, Vor- und Nachbesprechung von Elterngesprächen
- Umgang mit auffälligen (schwierigen) Kindern im Allgemeinen
- Erhöhung der Kooperationsbereitschaft von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Unterstützung bei Belastungen der einzelnen zuständigen Fachkräfte, der Teams, der Kinder/Jugendlichen und Familien
Wie gehen Sie als Fachkraft einer Kindertagesstätten, Schule etc. vor:
Bei einer von Ihnen beobachteten oder vermuteten Kindeswohlgefährdung gilt folgendes:
- Besprechen Sie Ihre Beobachtungen mit Ihrer Einrichtungsleitung
- In einer Teamsitzung schildern Sie ihre Wahrnehmungen. Bestätigt das Team einen möglichen Verdacht von Kindswohlgefährdung sind Sie verpflichtet, sich für eine Risikoabschätzung an unsere IseF-Fachkräfte zu wenden
- Vereinbaren Sie dazu einen telefonischen oder Präsenz-Termin in unserer Beratungsstelle unter Telefon 09 91-290 55 10
- Schildern Sie der IseF-Fachkraft die Situation des betreffenden Kindes in anonymisierter Form
- Weitere Handlungsschritte bespricht unsere IseF-Fachkraft dann mit Ihnen
AUSNAHME
Bei akuter Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich sofort an die Polizei (ggf. zusätzlich an das Jugendamt)