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Straffälligenhilfe

Grundsätzliches

Die telefonische und persönliche Beratung erfolgt durch eine ausgebildete Sozialpädagogin (FH). Diese unterliegt bis auf den Arbeitsbereich der gerichtlichen Beratungsauflagen der Schweigepflicht, so dass die KlientInnen anonym bleiben. Auch bei den gerichtlichen Beratungsauflagen werden keine Inhalte, sondern nur die Teilnahme an der Maßnahme der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Die Straffälligenhilfe steht jedem offen.

Beratung erfolgt i.d.R. nach telefonischer Terminvereinbarung, um dem einzelnen gerecht zu werden – ausreichende Beratungszeit, wenig Störungen ...