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Straffälligenhilfe - Beratungsbereiche Straffälligenberatung Alle Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. deren Familienangehörige erfahren Beratung und Unterstützung. Es geht um „Hilfe zur Selbsthilfe“ und ein zukünftig straffreies Leben. Die Inhalte sind vielschichtig:
Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen Die Justizbehörden bzw. die Klienten wenden sich mit der Auflage zur Arbeit an uns. Wir suchen eine geeignete gemeinnützige Einrichtung, wo die Stunden erbracht werden können und überwachen die Ableistung. Wir stehen bei Problemen, sowohl dem Klienten als auch der Einrichtung als Ansprechpartner und/oder Vermittler zur Verfügung. Beratungsauflagen Bei einer Anzeige von häuslicher Gewalt kann die Justiz nach § 153 a Abs.1 Nr. 1 StPO das Verfahren vorläufig einstellen und die Auflage einer 5 mal 45minütigen Beratung aussprechen. Werden die Termine der Beratungsauflage wahrgenommen, wird das Verfahren ganz eingestellt. Ziele
Der Weg zu dieser Eigenverantwortung ist die wiederholende genaue Klärung der Gewalthandlung, der Eigenanteile, der Ausgangssituation, der kognitiven Verarbeitung (Verhaltens- und Situationsanalyse) und das Erarbeiten gewaltfreier Lösungen. Die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten werden gestärkt:
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