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Straffälligenhilfe - Beratungsbereiche

Straffälligenberatung

Alle Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. deren Familienangehörige erfahren Beratung und Unterstützung. Es geht um „Hilfe zur Selbsthilfe“ und ein zukünftig straffreies Leben. Die Inhalte sind vielschichtig:

  • Umgang mit der Straftat, mit der Verurteilung
  • Auswirkungen auf die psychische Verfassung und auf die familiäre Situation
  • Ggf. Anträge auf Umwandlung ...
  • Existenzsicherung
  • Beratung und Unterstützung während der Inhaftierung
  • Resozialisierung
  • Betreuung der Familien während einer Haftstrafe
  • Ausreichung von Straffälligenfondgelder an Haftentlassene
  • Nachbetreuung nach Haftentlassung, nach Ableistung von gemeinnütziger Arbeit...

Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen

Die Justizbehörden bzw. die Klienten wenden sich mit der Auflage zur Arbeit an uns. Wir suchen eine geeignete gemeinnützige Einrichtung, wo die Stunden erbracht werden können und überwachen die Ableistung. Wir stehen bei Problemen, sowohl dem Klienten als auch der Einrichtung als Ansprechpartner und/oder Vermittler zur Verfügung.

Beratungsauflagen

Bei einer Anzeige von häuslicher Gewalt kann die Justiz nach § 153 a Abs.1 Nr. 1 StPO das Verfahren vorläufig einstellen und die Auflage einer 5 mal 45minütigen Beratung aussprechen. Werden die Termine der Beratungsauflage wahrgenommen, wird das Verfahren ganz eingestellt.

Ziele

  • Entwicklung von Problembewusstsein
  • Verantwortung für das Handeln, die Gewalttat übernehmen

Der Weg zu dieser Eigenverantwortung ist die wiederholende genaue Klärung der Gewalthandlung, der Eigenanteile, der Ausgangssituation, der kognitiven Verarbeitung (Verhaltens- und Situationsanalyse) und das Erarbeiten gewaltfreier Lösungen.

Die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten werden gestärkt:

  • die Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Empathie
  • das Erkennen von eigenen und fremden Verhaltens- mustern in konkreten Gewaltsituationen. Der Reflexion dieser und der Deutung körpersprachlicher Signale
  • das Erlernen Konflikte zu analysieren; also die Hintergründe des Konfliktes zu erkennen, die Motive der Beteiligten wahrzunehmen und Lösungen für ein gewaltfreie Streitkultur zu erarbeiten
  • die Steigerung der Selbstkontrolle