Entlastung für Pflegende Angehörige
Viele Pflegebedürftige werden zu Hause durch Angehörige,Verwandte oder Nachbarschaftshilfe betreut
und gepflegt, in vielen Fällen auch mit Unterstützung durch die ambulant sozialpflegerischen Dienste (Sozialstation).
Die Belastung durch die Pflege eines kranken, alten oder behinderten Menschen ist oft so groß, dass pflegende Angehörige bis an die Grenzen der körperlichen und seelischen Belastbarkeit gelangen. Die Kurzzeitpflege
kann hier, wenn auch nur für kurze Zeit, eine ganz
erhebliche Entlastung sein.
Ziel der Kurzzeitpflege
Durch den
Aufenthalt in einer
Kurzzeitpflegeeinrichtung soll:
Was leisten wir?
-
Die erforderliche Grund- und Behandlungspflege durch Fachkräfte der Alten- und Krankenpflege.
-
Volle Verpflegung mit Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen, darüber hinaus Zwischenmahlzeiten und die erforderliche Schonkost.
-
Aktivierung, um die vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern (die Kurzzeitpflege ist jedoch keine Rehabilitationseinrichtung).
-
Religiöse Betreuung durch Ortsgeistliche beider Konfessionen.
-
Gastliche Atmosphäre
Finanzierung
Aufgrund des Sozialgesetzbuches XI übernehmen die Pflegekassen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
die Kosten für den Aufenthalt bis zu einem Höchstbetrag
von Euro 1550,- Kurzzeitpflege und bei Verhinderung der Pflegeperson nochmals bis zu Euro 1550,- pro Jahr. (ab 01.12.2012)
Reichen die MIttel der Pflegekassen nicht aus, übernimmt
die Sozialhilfeverwaltung beim Bezirk nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Kosten für
den Aufenthalt.