|
|
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Ziele der Beratung
-
Vorrangig
ist die psychische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der
Ratsuchenden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre schwierige
Lebenssituation selbständig bewältigen zu können.
-
Schuldnerberatung soll
ermutigen, die anstehenden Fragen und Probleme der verschuldeten
Haushalte konstruktiv in Angriff zu nehmen. Hierzu gehört
Krisenintervention zur Existenzsicherung, präventiver Schuldnerschutz
und eine effektive Vernetzung der Hilfsangebote.
-
Verhinderung weiteren
Schuldenanstieges.
-
Gemeinsam mit den
Betroffenen gilt es, einen Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln,
wenn eine Reduzierung bzw. Tilgung der Schulden unter Berücksichtigung
der notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt möglich ist.
-
Sofern eine Regulierung
nicht möglich ist, zielt die Beratungsarbeit darauf ab, den
betroffenen Haushalten ein Leben unterhalb der Pfändungsfreigrenzen möglich
zu machen.
-
Darüber hinaus sind die
Betroffenen in der Beratung dahingehend zu unterstützen, eine erneute
Überschuldung zu vermeiden.
-
Neben der Fallberatung sind
Prävention und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Mittel, das Überschuldungsproblem
in der Gesellschaft bewusst zu machen und weiterer Überschuldung
vorzubeugen.
-
Vermittlung an andere
psychosoziale Einrichtungen, sofern weiterer spezieller
Beratungsbedarf (Sucht, Familienberatung, Erziehungsberatung etc...)
besteht.
-
Weitergehende nachsorgende
Beratung.
|