Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle


Ziele der Beratung
  • Vorrangig ist die psychische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der Ratsuchenden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre schwierige Lebenssituation selbständig bewältigen zu können.

  • Schuldnerberatung soll ermutigen, die anstehenden Fragen und Probleme der verschuldeten Haushalte konstruktiv in Angriff zu nehmen. Hierzu gehört Krisenintervention zur Existenzsicherung, präventiver Schuldnerschutz und eine effektive Vernetzung der Hilfsangebote.

  • Verhinderung weiteren Schuldenanstieges.

  • Gemeinsam mit den Betroffenen gilt es, einen Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln, wenn eine Reduzierung bzw. Tilgung der Schulden unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt möglich ist.

  • Sofern eine Regulierung nicht möglich ist, zielt die Beratungsarbeit darauf ab, den betroffenen Haushalten ein Leben unterhalb der Pfändungsfreigrenzen möglich zu machen. 

  • Darüber hinaus sind die Betroffenen in der Beratung dahingehend zu unterstützen, eine erneute Überschuldung zu vermeiden.

  • Neben der Fallberatung sind Prävention und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Mittel, das Überschuldungsproblem in der Gesellschaft bewusst zu machen und weiterer Überschuldung vorzubeugen.

  • Vermittlung an andere psychosoziale Einrichtungen, sofern weiterer spezieller Beratungsbedarf (Sucht, Familienberatung, Erziehungsberatung etc...) besteht.

  • Weitergehende nachsorgende Beratung.