- Entwicklung und
Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten nach sozialen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
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Im
Rahmen der Prozesshaften Beratung Veränderungen im Verhalten der
Klienten beobachten, formulieren und ggf. zu initiieren
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Vermittlung
von Perspektiven und Zukunftszielen
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Erstellen
eines Zahlungs- und Regulierungsplanes
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Verhandlungen
mit den Gläubigern über
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Erlaß,
Reduzierung oder Stundung von Zinsen und Kosten
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Erlaß,
Teilerlaß oder Stundung der Forderung
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Entlassung
aus gesamtschuldnerischen Haftung
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Ratenzahlungsvereinbarungen
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Vergleich
(Einmalzahlung oder Ratenzahlungsvergleich)
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Kündigung
von Geschäfts- (Konto)beziehungen
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INSOLVENZBERATUNG
im außergerichtlichen Einigungsversuch und im gerichtlichen
Verfahren