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Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses

zum Girokonto für jedermann

Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und -auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten.

Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.

Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.
  • der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
  • der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet
  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
  • der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Beschwerdeschreiben an die Ombud-Stelle

Hier können Sie das Beschwerdeschreiben als PDF herunterladen


Kundenbeschwerdestellen

Für die privaten Banken:

Bundesverband deutscher Banken e. V.,
Kundenbeschwerdestelle,
Burgstraße 28, 10178 Berlin,
Tel.: 030/16 63 -0,
www.bankenombudsmann.de

Für die Volks- und Raiffeisenbanken:

Kundenbeschwerdestelle
beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR,
Postfach 30 92 63, 10760 Berlin,
Tel.: 030/20 21 - 1631, -1632,
www.bvr.de

Für die Sparkassen:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband,
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin,
Tel.: 030/20 225 - 53 54,
www.dsgv.de


Für die öffentlichen Banken:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).,
Kundenbeschwerdestelle,
Postfach 11 02 72, 10832 Berlin
www.voeb.de




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