Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle


Grundlagen des
Schuldnerberatungsverfahrens

CARITAS-SCHULDNERBERATUNGSSTELLE DEGGENDORF

  1. Die Inanspruchnahme der Schuldner- und Insolvenzberatung ist freiwillig.
  2. Der Ratsuchende verpflichtet sich, alle Schulden (auch die kleinen bei Freunden und Bekannten) offenzulegen und sämtliche Unterlagen (Policen, Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Urteile, Pfändungsbeschlüsse, Abtretungserklärungen usw.) sowie künftige Posteingänge, die die Schulden betreffen, zu den Gesprächen mitzubringen bzw. dem Berater zu übergeben. Kontoauszüge sind, wenn erbeten, zu den Gesprächen mitzubringen.Die Unterlagen sind vorher zu sortieren.
  3. Für ein erfolgreiches Regulierungsverfahren ist es notwendig, dass der Ratsuchende dem Schuldnerberater die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation detailliert mitteilt. Dazu ist unter Umständen auch die Führung eines Haushaltsplanes oder Haushaltsbuches erforderlich.
  4. Persönliche oder finanzielle Veränderungen sind dem Schuldnerberater umgehend mitzuteilen.
  5. Während des Beratungsprozesses dürfen keine neuen Schulden (durch Abschluß von Kredit- und Versicherungsverträgen, Zeitschriftenabonnements, Bestellungen bei Versandhäusern, Überziehung des Girokontos usw.) gemacht werden. Notwendige größere Anschaffungen oder neue regelmäßige Zahlungsverpflichtungen, sind vorher mit dem Schuldnerberater zu besprechen.
  6. Die Verhandlungen mit den Gläubigern übernimmt, in Absprache mit dem Ratsuchenden, ausschließlich der Schuldnerberater. Eigene Vereinbarungen sind mit Aufnahme der Beratung zu unterlassen. Angebote von Gläubigerseite sind mit dem Berater zu besprechen, ebenso dürfen keine Unterschriften (z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse usw.) ohne Rücksprache geleistet werden. Die Gläubiger sind auf die Vertretung durch die Schuldnerberatungsstelle zu verweisen.
  7. Der Ratsuchende ist bereit, regelmäßig von sich aus Kontakt mit dem Berater zu halten, aktiv an der Bearbeitung mitzuwirken und Absprachen und Vereinbarungen (z. B. fehlende Unterlagen beschaffen usw.) einzuhalten. Termine sind pünktlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen. In der Beratung vereinbarte Aufträge sind verläßlich zu erledigen. Der Ratsuchende ist ferner bereit, sein Verhalten, das ihn in die problematische Situation gebracht hat, zu ändern.
  8. Der Ratsuchende ist darüber aufgeklärt worden, dass seine Daten ggf. gespeichert werden. Der Datenschutz richtet sich nach den Richtlinien des Caritasverbandes.
  9. Der Ratsuchende kann die Beratung jederzeit abbrechen, verpflichtet sich aber, dies der Schuldnerberatung vorher mitzuteilen. Die Schuldnerberatung unterrichtet dann die Gläubiger.
  10. Der Schuldner erteilt dem Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e. V. für Verhandlungen mit den Gläubigern eine Vollmacht. Diese kann von ihm jederzeit widerrufen werden. Bei Abbruch der Beratung, erhält der Schuldner auf Wunsch die Vollmacht entwertet zurück.

Die Beratung kann seitens der CARITAS-SCHULDNERBERATUNGSSTELLE DEGGENDORF abgebrochen werden, wenn der Ratsuchende oben
genannte Punkte nicht beachtet und dadurch die sachgemäße Bearbeitung erschwert oder verhindert.