|
|
Schuldner-
und Insolvenzberatungsstelle
Grundlagen
des
Schuldnerberatungsverfahrens
CARITAS-SCHULDNERBERATUNGSSTELLE
DEGGENDORF
-
Die
Inanspruchnahme der Schuldner- und Insolvenzberatung ist freiwillig.
- Der Ratsuchende
verpflichtet sich, alle Schulden (auch die kleinen bei Freunden
und Bekannten) offenzulegen und sämtliche Unterlagen (Policen,
Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide,
Urteile, Pfändungsbeschlüsse, Abtretungserklärungen
usw.) sowie künftige Posteingänge, die die Schulden betreffen,
zu den Gesprächen mitzubringen bzw. dem Berater zu übergeben.
Kontoauszüge sind, wenn erbeten, zu den Gesprächen mitzubringen.Die
Unterlagen sind vorher zu sortieren.
- Für ein
erfolgreiches Regulierungsverfahren ist es notwendig, dass der Ratsuchende
dem Schuldnerberater die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation
detailliert mitteilt. Dazu ist unter Umständen auch die Führung
eines Haushaltsplanes oder Haushaltsbuches erforderlich.
- Persönliche
oder finanzielle Veränderungen sind dem Schuldnerberater umgehend
mitzuteilen.
- Während
des Beratungsprozesses dürfen keine neuen Schulden (durch Abschluß
von Kredit- und Versicherungsverträgen, Zeitschriftenabonnements,
Bestellungen bei Versandhäusern, Überziehung des Girokontos
usw.) gemacht werden. Notwendige größere Anschaffungen
oder neue regelmäßige Zahlungsverpflichtungen, sind vorher
mit dem Schuldnerberater zu besprechen.
- Die Verhandlungen
mit den Gläubigern übernimmt, in Absprache mit dem Ratsuchenden,
ausschließlich der Schuldnerberater. Eigene Vereinbarungen
sind mit Aufnahme der Beratung zu unterlassen. Angebote von Gläubigerseite
sind mit dem Berater zu besprechen, ebenso dürfen keine Unterschriften
(z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse usw.) ohne
Rücksprache geleistet werden. Die Gläubiger sind auf die
Vertretung durch die Schuldnerberatungsstelle zu verweisen.
- Der Ratsuchende
ist bereit, regelmäßig von sich aus Kontakt mit dem Berater
zu halten, aktiv an der Bearbeitung mitzuwirken und Absprachen und
Vereinbarungen (z. B. fehlende Unterlagen beschaffen usw.) einzuhalten.
Termine sind pünktlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.
In der Beratung vereinbarte Aufträge sind verläßlich
zu erledigen. Der Ratsuchende ist ferner bereit, sein Verhalten,
das ihn in die problematische Situation gebracht hat, zu ändern.
- Der Ratsuchende
ist darüber aufgeklärt worden, dass seine Daten ggf. gespeichert
werden. Der Datenschutz richtet sich nach den Richtlinien des Caritasverbandes.
- Der Ratsuchende
kann die Beratung jederzeit abbrechen, verpflichtet sich aber, dies
der Schuldnerberatung vorher mitzuteilen. Die Schuldnerberatung
unterrichtet dann die Gläubiger.
- Der Schuldner
erteilt dem Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e.
V. für Verhandlungen mit den Gläubigern eine Vollmacht.
Diese kann von ihm jederzeit widerrufen werden. Bei Abbruch der
Beratung, erhält der Schuldner auf Wunsch die Vollmacht entwertet
zurück.
Die
Beratung kann seitens der CARITAS-SCHULDNERBERATUNGSSTELLE DEGGENDORF
abgebrochen werden, wenn der Ratsuchende oben
genannte Punkte nicht beachtet und dadurch die sachgemäße
Bearbeitung erschwert oder verhindert.
|