Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle


Existenzsichernde Maßnahmen
  • Sicherung des Mindesteinkommens einschließlich arbeitsplatzsichernder Maßnahmen
  • Analyse der finanziellen Situation des Klienten anhand eines vorläufigen Haushaltsplanes.

  • Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen.

  • Prüfung der Pfändungsfreigrenzen; ggf. Antrag auf Anhebung auf die Höhe des sozialhilferechtlichen Garantiebetrages.

  • Abwehr der Verrechnung von Sozialleistungen und bereits gepfändetem Arbeitseinkommen durch Gläubiger/Kreditinstitute.

  • Vorläufiger Zahlungsplan zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Wohnung, Energie, Bezahlung von Primärschulden)

  • Klärung der Situation am Arbeitsplatz

  • Maßnahmen zur Wohnungssicherung

  • Schutz vor Kündigung  

  • Schutz vor Räumung

  • Sicherung künftiger Mietzahlungen

  • Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung

  • Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes

  • Abbau vermeidbarer Ausgaben (z. B. Versicherungen, Telefon, Auto, zu teuere Wohnung etc. ...)

  • Aufschlüsseln von Ausgaben und Analyse des Ausgabeverhaltens (z. B. mit Hilfe eines Haushaltsbuches)